Nutzungsbedingungen

Öffentliche Geodaten

Die öffentlichen Geodaten das Kantons Basel-Stadt werden als Open Government Data (OGD) veröffentlicht. Darunter fallen alle Geodatensätze, welche in den Anhängen der kantonalen Geoinformationsverordnung (KGeoIV) die Zugangsberechtigungsstufe A und einen Downloaddienst ausweisen. Für diese Geodaten ist die Lizenz CC BY 3.0 CH massgebend.

  • Die öffentlichen Geodaten dürfen grundsätzlich von jedermann und unentgeltlich genutzt werden.
  • Die öffentlichen Geodaten dürfen unter Nennung der Quelle («Quelle: Geodaten Kanton Basel-Stadt») für beliebige, auch kommerzielle Zwecke genutzt, geteilt und bearbeitet werden.

Für Geodaten mit Zugangsberechtigungsstufe A ohne Downloaddienst gelten die Nutzungsbestimmungen für beschränkt öffentliche Geodaten.

Beschränkt öffentliche Geodaten

Für beschränkt öffentliche Geodaten des Kantons Basel-Stadt (Zugangsberechtigungsstufe B) gelten die folgenden Nutzungsbestimmungen:

Nutzungsbedingungen für beschränkt öffentliche Geodaten des Kantons Basel-Stadt (Zugangsberechtigungsstufe B)

Zugang, Abgabe und Nutzung von beschränkt öffentlichen Geodaten (Zugangsberechtigungsstufe B) erfolgt gemäss dem Geoinformationsgesetz des Kantons Basel-Stadt (KGeoIG, SG 214.300) und der dazugehörigen Geoinformationsverordnung (KGeoIV, SG 214.305).

Stand 1. Januar 2020

1.     Vertragsgegenstand

Der Kanton Basel-Stadt als Datenherr gewährt dem Datenbezüger zu den nachstehenden Bedingungen ein nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der beschränkt öffentlichen Geodaten unter Voraussetzung der Einhaltung der KGeoIV. Beschränkt öffentliche Geodaten werden in den Anhängen der KGeoIV mit der Zugangsberechtigungsstufe B markiert. Mit Bezug dieser Daten geht der Datenbezüger mit dem Kanton Basel-Stadt einen Nutzungsvertrag ein und erklärt das Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.

2.     Datenschutz

Der Datenbezüger verantwortet die Einhaltung des Informations- und Datenschutzgesetzes (IDG, SG 153.260). Beschränkt öffentliche Geodaten dürfen ohne schriftliche Erlaubnis der zuständigen Fachstelle nicht an Dritte weitergegeben werden.

3.     Eigentum und Urheberrecht

Die Geodaten gehen nicht in das Eigentum des Datenbezügers über. Dem Datenbezüger stehen an den bezogenen Geodaten allein die ausdrücklich eingeräumten Rechte zu.

4.     Quellenhinweis

Bei sämtlichen Publikationen müssen allfällige Auflagen der zuständigen Fachstellen berücksichtigt werden. Mit dem Vermerk „Quelle: Geodaten Kanton Basel-Stadt“ ist auf die Herkunft der Geodaten hinzuweisen. Auf schriftlichen Antrag hin können Ausnahmen erteilt werden.

5.     Rechtswirkung der Daten

Die bezogenen Geodaten entfalten keine eigenen Rechtswirkungen und dienen ausschliesslich Informationszwecken. Massgebend bleibt der originale Datensatz der zuständigen Fachstelle gemäss § 8 Abs. 1 KGeoIG.

6.     Haftung

Soweit gesetzlich möglich, lehnt der Kanton Basel-Stadt jede Haftung im Zusammenhang mit den Geodaten ab, insbesondere für allfällige Schäden, welche auf den Bezug oder die Nutzung der Geodaten zurückzuführen sind. Der Datenherr übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Genauigkeit der Geodaten.

7.     Gebühren

Die Nutzung von beschränkt öffentlichen Geodaten ist grundsätzlich gebührenfrei. Für die Bereitstellung der Geodaten richten sich die Gebühren nach den in § 16 KGeoIG und §§ 21-23 KGeoIV aufgeführten Grundsätzen.

8.     Vertragsverletzung

Eine diesen Nutzungsbedingungen zuwiderlaufende Nutzung der Geodaten oder deren Missbrauch führt zum sofortigen, und dauerhaften Entzug der Nutzungsberechtigung. Zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Verfolgung bleiben vorbehalten.

9.     Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel. Es gilt schweizerisches Recht.

Nutzungsbestimmungen für OpenStreetMap (OSM)

Die öffentlichen Geodaten dürfen von OpenStreetMap (OSM) gemäss den nachfolgenden Ausnahmebewilligungen genutzt werden.